Anwaltskanzlei Dr. Buttliger

Kosten

Es empfiehlt sich, den Anwalt so früh als möglich, am besten vorbeugend, d.h. bevor der Konflikt entsteht, einzuschalten.

Auch hier gilt: Vorbeugen ist besser und erfahrungsgemäss kostengünstiger als heilen.

Die erste Kontaktaufnahme mit dem Anwalt erfolgt in der Regel telefonisch mit einer kurzen Problemschilderung und der Vereinbarung eines Termins.

Das erste Gespräch kostet pauschal CHF 300 (inkl. Aktenstudium), wobei Sie die Anwaltskosten von Anfang an tief halten können, wenn Sie folgende Regeln beachten:

  • Informieren Sie Ihren Anwalt vollständig und wahrheitsgemäss.
  • Unterstützen Sie Ihren Anwalt während der gesamten Laufzeit des Mandates durch kritisches Mitlesen der Anwaltspost.
  • Fragen Sie konkstruktiv kritisch, wenn Sie etwas nicht verstehen.
  • Beachten Sie, dass Ihr Anwalt nichts ohne Ihre Zustimmung unternimmt und er stets ans Anwaltsgeheimnis gebunden ist.
  • Vertrauen Sie darauf, dass der Anwalt aufgrund seiner Streiterfahrung für Sie das richtige unternimmt.
  • Verlangen Sie regelmässig Zwischenabrechnungen über die zu leistenden Kostenvorschüsse.
  • Stellen Sie die Vertrauensfrage, wenn Sie das Vorgehen des Anwaltes nicht überzeugt.
  • Prüfen Sie, ob Ihr Anwalt in Ihrem Fall wirklich unabhängig ist und keine Interessenbindung hat.

Anwälte sind grundsätzlich gehalten, Kostenvorschüsse, die in angemessenem Verhältnis zur Höhe des mutmasslichen Aufwandes stehen, zu verlangen.

Der Kostenvorschuss sollte in der Regel die Kosten für die erste Verhandlungs- und Prozessrunde decken, wobei es selbstredend schwierig ist, eine Prognose für einen Streit resp. ein Verfahren abzugeben.

Bitte beachten Sie, dass der Anwalt nicht für den Erfolg haften kann: Es ist seine Aufgabe, Sie im Rahmen des Verfahrens zu begleiten sowie auf das Prozessrisiko hinzuweisen und Sie sorgfältig zu beraten.

Im Streit stehen die Parteien und nicht der Anwalt resp. die Anwälte.

Dies bedingt auch die Unabhängigkeit des Anwaltes.